Organisationen mit staatlichen Hoheitsaufgaben sollen sich prioritär und alleinig um diese Aufgaben kümmern. Der Bäcker eröffnet ja auch nicht eine eigene Schule und versucht der Volksschule die Schüler*innen abzuwerben... "Schuster bleib bei deinen Leisten"! Sollten trotz allem Dienstleistungen und Produkte von staatlichen Organisationen im freien Markt angeboten werden, müssen zumindest diese Umsätze und die erzielten Gewinne den ordentlichen Steuern unterliegen, so wie dies bei den privatwirtschaftlichen Unternehmen auch der Fall ist.