Hochschulen

Es gibt verschiedene Hochschulen, die Beratungsmandate wie Umfragen und Analysen anbieten, die indirekt mit den Gehältern und Raumkosten indirekt subventioniert sind. Nach einem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid müssen staatliche Anbieter alle Dienstleistungsaufträge kostendeckend kalkulieren.

Das ist Sache: Es gibt verschiedene Hochschulen, die Beratungsmandate wie Umfragen und Analysen anbieten, die indirekt mit den Gehältern und Raumkosten indirekt subventioniert sind. Nach einem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid müssen staatliche Anbieter alle Dienstleistungsaufträge kostendeckend kalkulieren.

 

Das finden wir problematisch: Das Beispiel das zu diesem Aufsehen erregenden Urteil führte war eine WTO- Ausschreibung des BAKOM für die SRG- Onlinedienstleistungen zu untersuchen. Der Auftrag ging denkbar knapp an die Universität Zürich. Das unterlegene, privatrechtliche Unternehmen machte Rekurs, da die Offerte tatsächlich anfallende Projektkosten nicht aufgeführt hatten. Der Entscheid beinhaltet die Auflage, dass die Hochschulen und staatliche Unternehmungen eine kostendeckende Kalkulation des Angebotes machen müssen. Da solche staatlichen Betriebe über keine Vollkostenrechnung verfügen ist ein Nachweis der Kostendeckung nicht möglich und dies bedeutet faktisch ein Ausschluss aus solchen Verfahren. Dies ist auch richtig so, denn die privaten Unternehmungen bezahlen die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden selbst und der Kunde profitiert vom Erfahrungsschatz von Spezialisten.

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