VEBO

Die VEBO ist eine Institution zur beruflichen und sozialen Eingliederung von Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Sie betreibt im Kanton Solothurn eine Vielzahl an Arbeits-, Wohn- und Beratungseinrichtungen.

Das ist Sache: Die VEBO ist eine Institution zur beruflichen und sozialen Eingliederung von Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Sie betreibt im Kanton Solothurn eine Vielzahl an Arbeits-, Wohn- und Beratungseinrichtungen und hat 2017 einen Gesamtertrag von 72 Mio. CHF erwirtschaftet. Davon machen die Produkte zur Förderung der Eingliederung aus beruflichen Massnahmen, Werkstätten, Wohnheimen und Tagesstätten 42 Mio. CHF aus. Dieser Teil der Aktivitäten ist zu einem ganz grossen Teil aus Geldern der IV und anderer sozialer Institutionen finanziert. Rund 29 Mio. CHF stammen aber aus gewerblichen Produkten und die Liste der Dienstleistungen in diesem Bereich ist fast endlos: Sie umfasst Beschriftungen, ein Floristik- und Gartencenter, eine Kunststoffspritzerei, ein Logistik- und Transportangebot, eine Schreinerei, ein Servicecenter für Haushaltsgeräte, eine Bäckerei, Restaurants, etc. Ein Teil dieser Arbeiten wird mit Personen verrichtet, die gewisse Einschränkungen haben und dagegen ist nichts einzuwenden. Der Plan der VEBO ist es aber, den Umsatzanteil mit gewerblichen Produkten auf 50% des Gesamtertrags also auf 36 Mio. CHF zu erhöhen. Damit will sie die öffentliche Hand entlasten und die Abhängigkeit von Tarifrisiken minimieren.

 

Das finden wir problematisch: Mit den zusätzlichen Dienstleistungen, die ständig ausgebaut werden, steht die VEBO zunehmend dem Gewerbe und der Industrie auf die Füsse. Diese Aktivitäten sind deshalb sofort auf ein Minimum zu reduzieren und die Inklusion gemeinsam mit Gewerbe und Industrie voranzutreiben. Kantonale und kommunale Anstalten sowie öffentlich-rechtliche Institutionen wie die soH-Gruppe und die VEBO für Tätigkeiten, die weder hoheitliche Aufgaben umfassen noch gesetzlich vorgeschrieben sind und damit die KMU konkurrenzieren, sollten der Steuerpflicht unterworfen werden.

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